Haustiere

 

Haustiere

Auf jeder Campingplatzseite finden Sie einen Hinweis darauf, ob Haustiere bei Ihrem Unterkunftstyp mitgebracht werden dürfen. Alle Informationen dazu können Sie der jeweiligen Preistabelle mit Angaben über Gebühren und gegebenfalls zuzügliche Endreinigungskosten entnehmen. Einige Campingplätze lassen Haustiere nur in der Nebensaison zu. In einigen Mobilheimen sind Haustiere leider generell nicht erlaubt, in Vacansoleilzelten ist die Mitnahme von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet.Bei Buchung eines Stellplatzes für Ihr Wohnmobil, Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen ist die Mitnahme von Haustieren in aller Regel gestattet. Die entsprechenden Gebühren können Sie der Preistabelle entnehmen. Im Ausland ist ein Hundepaß erforderlich. Die internationalen Regelungen über die Einfuhr von Tieren finden Sie hier.

Campingplätze, auf denen Haustiere erlaubt sind »
Hond op de camping - Vacansoleil

Niederlande

Ab 1993 wurde ein umfassendes Verbot für Pitbull Terrier rechtskräftig. Außerdem sind einige Rassen ohne einen FCI Familienstammbaum in den Niederlanden nicht erlaubt. Dazu gehört der Amerikanische Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bull Terrier (bekannter uner dem Namen Englischer Staffordshire Terrier) und Kreuzungen die durch ihr äußeres Erscheinen an einen Pitbull Terrier erinnern. Der Amerikanische Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bull Terrier (Englischer Staffordshire Terrier) dürfen nur gehalten, importiert und exportiert werden, wenn diese einen rechtsgültigen FCI Familienstammbaum vorweisen können. Ohne diesen FCI Familienstammbaum kann es sein, dass Ihr Tier beschlagnahmt wird.

Tiere, die jünger als drei Monate sind

Wenn Sie Tiere, die jünger als drei Monate sind, mit auf eine Reise nehmen, müssen diese nicht geeimpft sein. Dennoch muss der Eigentümer belegen, dass das Tier bis zu Beginn der Reise, an dem Ort wo es geboren wurde, aufgewachsen ist und nicht mit Tieren in Verbindung gekommen ist, die möglicherweise eine Tollwutinfektion aufweisen. Das junge Tier sollte die Grenze nur in Begleitung seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, passieren. Die EU Mitgliedstaaten entscheiden, ob es erlaubt ist ein Tier, welches jünger als drei Monate ist, in das Land einzuführen. Zur Zeit ist zu erwarten, dass England und Frankreich diese Tiere nicht erlauben werden. Die Niederlande wird Tiere die jünger als drei Monate sind, wahrscheinlich erlauben, aber nur, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Papiere der Tiere nicht in Ordnung sind, kann der Zollbeamte das Tier zurückhalten. Die Konsequenzen sind:das Tier wird in Quarantäne genommen, bis es die Anforderung erfüllt, oder das Tier wird in sein Herkunftsland (Deutschland) zurück geschickt. Weitere, genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Tierarzt oder bei der zuständigen Botschaft des Landes. Wenn Ihr Tier zu einer geschützten Tierart gehört, müssen Sie außer dem EU- Ausweis, noch ein Dokument von CITES mit sich führen. Informieren Sie sich bei der Botschaft ihres Urlaubslandes oder beim CITES Büro in Ihrem eigenen Land.

Frankreich

Die Hunde der nachfolgenden zwei Kategorien können gefährlich sein und unterliegen speziellen Vorschriften bei der Ein- oder Durchreise in Frankreich. Die erste und zweite Kategorie werden folgendermaßen beschrieben: die erste Kategorie von Kampfhunden oder Wachhunden betrifft Hunde, die nicht einer bekannten Hunderasse angehören und deren Körperbau den Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (“Pit-Bulls”), Bulldoge oder Tosa entsprechen. Es ist verboten, diese Hunde bei Ihrer Einreise nach oder durch Frankreich mitzunehmen. Die zweite Kategorie von Wachhunden und Kampfhunden betrifft reine Hunderassen der Abstammungen: Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rotweiler, Tosa und Hunde, die aussehen wie Rottweiler. Diesen Hunden ist die Ein- oder Durchreise erlaubt. Allerdings ist es Pflicht, diese Hunde an allen öffentlichen Plätzen nur mit Maulkorb und an der Leine zu führen. Desweiteren muss der Halter eine Versicherung für den Hund abgeschlossen haben. Öffentliche Orte sind alle Orte, an denen der Hund auf Menschen treffen kann. Auf den Campingplätzen gibt es unterschiedliche Regelungen für diese Hunderassen. Sofern Ihr Hund in die zweite Kategorie fällt, sollten Sie besser telefonisch mit unserem Reservierungsteam in Kontakt treten. Wir setzten uns mit dem Campingplatz in Verbindung und klären, ob Ihr Hund dort akzeptiert wird.

 

Belgien

In der Region von Quaregnon sind Rottweiler nicht erlaubt. Diese müssen auf der Straße einen Maulkorb tragen und sind auf öffentlichen Plätzen, wie Märkten, Festivals und Sportevents nicht erlaubt.

Kroatien

Kroatien ist kein EU Mitgliedstaat, hier gelten folgende Bestimmungen: Ihr Tier muss durch einen elektronischen Chip oder durch eine gut leserliche Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Nummer der Kennzeichnung muss in einem offiziellen Ausweis vermerkt werden. Dies geschieht im EU Heimtierausweis für EU Bürger. Außerdem benötigt Ihr Haustier einen gültigen Nachweis über eine Tollwutimpfung.

Das kroatische Veterinäramt benötigt in folgenden Fällen keine Gesundheitsbescheinigung:

der Hund ist mit Ihnen im Urlaub und wird nicht verkauft,
im EU Haustierausweis ist bestätigt, dass
a) Ihr Hund gesund ist und nicht aus einer Gegend mit ansteckenden Krankheiten stammt;
b) Ihr Hund die Forderungen der EU-Vorschriften zur Identifizierung erfüllt (Chip/ Tätowierung)
c) Ihr Hund eine Tollwutimpfung hat:
Hunde ab dem Alter von drei Monaten sollten bei Erstimpfung innerhalb von sechs bis 12 Monaten vor Antritt der Reise geimpft werden;
eine Impfauffrischung sollte nicht länger als ein Jahr zurück liegen;
wenn es sich um einen nicht lebendigen Soja-Virus gegen Tollwut handelt.
In Kroatien sind Pitbull Terrier und Pitbull Terrier- Mischlinge nicht erlaubt.

In Zagreb (aber auch in anderen Städten) müssen Hunde “auf den Straßen, auf öffentlichen Plätzen, in Parks und in Räumlichkeiten von Gebäuden (wie beispielsweise in Sälen, Eingängen, Aufzügen, Innenhöfen, etc. ) angeleint werden, sodass sie niemanden in Gefahr bringen, die Sicherheit anderer Menschen und Tiere nicht beeinträchtigen und deren Bewegungsfreiheit nicht einschränken.”

Hundebesitzer werden gebeten, Ihre Hunde an der kurzen Leine zu halten und falls Ihre Hunde aggresiv werden, zu reagieren. Folgende Rassen benötigen einen Maulkorb: Dobermann, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanese Spitz, Mastiff, Sarplaninac und Mischlinge dieser Rassen. Eine Ausnahme gibt es für die Bordeauxdogge und den Napolitano Mastiff. Sie müssen natürlich angeleint sein, brauchen jedoch keinen Maulkorb zu tragen.

Deutschland

Es dürfen höchstens drei Hunde nach Deutschland mitgenommen werden. Wenn Sie mehr als drei Hunde mitbringen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der deutschen Botschaft auf, um mehr über diese Vorgehensweise zu erfahren.

Pitbulls, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier dürfen nur mitgenommen werden, wenn Sie nicht länger als vier Wochen in Deutschland bleiben. Diese Hunde müssen stets einen Maulkorb tragen. Alle Rassen müssen immer an der Leine gehalten werden.

Bei einem Körpergewicht des Hundes über 20 kg oder ab einer Schulterhöhe von 40 cm müssen Sie für Ihren Hund offiziell immer einen Maulkorb mit sich führen.

Beachten Sie, dass es für den sicheren Transport Ihres Hundes im Auto einige Regeln gibt. Der Hund darf nicht auf dem Beifahrersitz transportiert werden. Er muss auf dem Rücksitz mit einem speziellen Hundegurt gesichert werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hund im hinteren Teil eines Kombis oder Transporters mitzunehmen. Hierfür muss eine Absperrung zwischen Ihnen und Ihrem Hund eingebaut werden. Dies ist eine sehr kostenintensive Lösung, welche zugleich auch keine Sicherheit garantiert.



Dänemark

Pitbull Terrier und Tosa Inu's sind nicht erlaubt.

Tschechien

Bei Anreise mit dem Flugzeug müssen Sie Ihren Aufenthalt spätestens 24 Stunden vor Ankunft anmelden. Weitere Informationen erteilt die tschechische Botschaft. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht Maulkorbpflicht. Beim Ausführen Ihres Hundes müssen Sie offiziell immer einen Maulkorb bei sich haben. Ihr Hund muss diesen nicht ständig tragen, Sie sollten ihn aber bei Nachfrage vorzeigen können.

Ungarn

In Ungarn besteht Leinenpflicht. Bei Aufforderung müssen Sie dem Hund einen Maulkorb anlegen. Bitte nehmen Sie diese Gegenstände unbedingt mit.

Österreich

In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. In einigen Regionen sind Sicherheitsvorkehrungen gegen die Tollwut vorgeschrieben. Dies wird durch rote Hinweisschilder angezeigt. Hier wird empfohlen, Ihre Tiere im Fahrzeug zu lassen.

 

Spanien, Portugal und Kroatien

In allen drei Ländern werden einige Hunderassen als potenzielle Gefahr angesehen. Aber das heißt nicht, dass diese nicht willkommen sind. Sie haben an viel besuchten öffentlichen Orten einen Maulkorb zu tragen. Im spanischen Katalonien gibt es eine Liste von Hunderassen, die nur mit Maulkorb auf die Straße dürfen.