Haustiere
HaustiereAuf jeder Campingplatzseite finden Sie einen Hinweis darauf, ob Haustiere bei Ihrem Unterkunftstyp mitgebracht werden dürfen. Alle Informationen dazu können Sie der jeweiligen Preistabelle mit Angaben über Gebühren und gegebenfalls zuzügliche Endreinigungskosten entnehmen. Einige Campingplätze lassen Haustiere nur in der Nebensaison zu. In einigen Mobilheimen sind Haustiere leider generell nicht erlaubt, in Vacansoleilzelten ist die Mitnahme von Haustieren grundsätzlich nicht gestattet.Bei Buchung eines Stellplatzes für Ihr Wohnmobil, Ihr Zelt oder Ihren Wohnwagen ist die Mitnahme von Haustieren in aller Regel gestattet. Die entsprechenden Gebühren können Sie der Preistabelle entnehmen. Im Ausland ist ein Hundepaß erforderlich. Die internationalen Regelungen über die Einfuhr von Tieren finden Sie hier. |
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NiederlandeAb 1993 wurde ein umfassendes Verbot für Pitbull Terrier rechtskräftig. Außerdem sind einige Rassen ohne einen FCI Familienstammbaum in den Niederlanden nicht erlaubt. Dazu gehört der Amerikanische Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bull Terrier (bekannter uner dem Namen Englischer Staffordshire Terrier) und Kreuzungen die durch ihr äußeres Erscheinen an einen Pitbull Terrier erinnern. Der Amerikanische Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bull Terrier (Englischer Staffordshire Terrier) dürfen nur gehalten, importiert und exportiert werden, wenn diese einen rechtsgültigen FCI Familienstammbaum vorweisen können. Ohne diesen FCI Familienstammbaum kann es sein, dass Ihr Tier beschlagnahmt wird. |
Tiere, die jünger als drei Monate sindWenn Sie Tiere, die jünger als drei Monate sind, mit auf eine Reise nehmen, müssen diese nicht geeimpft sein. Dennoch muss der Eigentümer belegen, dass das Tier bis zu Beginn der Reise, an dem Ort wo es geboren wurde, aufgewachsen ist und nicht mit Tieren in Verbindung gekommen ist, die möglicherweise eine Tollwutinfektion aufweisen. Das junge Tier sollte die Grenze nur in Begleitung seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, passieren. Die EU Mitgliedstaaten entscheiden, ob es erlaubt ist ein Tier, welches jünger als drei Monate ist, in das Land einzuführen. Zur Zeit ist zu erwarten, dass England und Frankreich diese Tiere nicht erlauben werden. Die Niederlande wird Tiere die jünger als drei Monate sind, wahrscheinlich erlauben, aber nur, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Papiere der Tiere nicht in Ordnung sind, kann der Zollbeamte das Tier zurückhalten. Die Konsequenzen sind:das Tier wird in Quarantäne genommen, bis es die Anforderung erfüllt, oder das Tier wird in sein Herkunftsland (Deutschland) zurück geschickt. Weitere, genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Tierarzt oder bei der zuständigen Botschaft des Landes. Wenn Ihr Tier zu einer geschützten Tierart gehört, müssen Sie außer dem EU- Ausweis, noch ein Dokument von CITES mit sich führen. Informieren Sie sich bei der Botschaft ihres Urlaubslandes oder beim CITES Büro in Ihrem eigenen Land. |
FrankreichDie Hunde der nachfolgenden zwei Kategorien können gefährlich sein und unterliegen speziellen Vorschriften bei der Ein- oder Durchreise in Frankreich. Die erste und zweite Kategorie werden folgendermaßen beschrieben: die erste Kategorie von Kampfhunden oder Wachhunden betrifft Hunde, die nicht einer bekannten Hunderasse angehören und deren Körperbau den Rassen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (“Pit-Bulls”), Bulldoge oder Tosa entsprechen. Es ist verboten, diese Hunde bei Ihrer Einreise nach oder durch Frankreich mitzunehmen. Die zweite Kategorie von Wachhunden und Kampfhunden betrifft reine Hunderassen der Abstammungen: Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rotweiler, Tosa und Hunde, die aussehen wie Rottweiler. Diesen Hunden ist die Ein- oder Durchreise erlaubt. Allerdings ist es Pflicht, diese Hunde an allen öffentlichen Plätzen nur mit Maulkorb und an der Leine zu führen. Desweiteren muss der Halter eine Versicherung für den Hund abgeschlossen haben. Öffentliche Orte sind alle Orte, an denen der Hund auf Menschen treffen kann. Auf den Campingplätzen gibt es unterschiedliche Regelungen für diese Hunderassen. Sofern Ihr Hund in die zweite Kategorie fällt, sollten Sie besser telefonisch mit unserem Reservierungsteam in Kontakt treten. Wir setzten uns mit dem Campingplatz in Verbindung und klären, ob Ihr Hund dort akzeptiert wird.
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Belgien
In der Region von Quaregnon sind Rottweiler nicht erlaubt. Diese müssen auf der Straße einen Maulkorb tragen und sind auf öffentlichen Plätzen, wie Märkten, Festivals und Sportevents nicht erlaubt.
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KroatienKroatien ist kein EU Mitgliedstaat, hier gelten folgende Bestimmungen: Ihr Tier muss durch einen elektronischen Chip oder durch eine gut leserliche Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Nummer der Kennzeichnung muss in einem offiziellen Ausweis vermerkt werden. Dies geschieht im EU Heimtierausweis für EU Bürger. Außerdem benötigt Ihr Haustier einen gültigen Nachweis über eine Tollwutimpfung. |
DeutschlandEs dürfen höchstens drei Hunde nach Deutschland mitgenommen werden. Wenn Sie mehr als drei Hunde mitbringen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der deutschen Botschaft auf, um mehr über diese Vorgehensweise zu erfahren. |
DänemarkPitbull Terrier und Tosa Inu's sind nicht erlaubt. |
TschechienBei Anreise mit dem Flugzeug müssen Sie Ihren Aufenthalt spätestens 24 Stunden vor Ankunft anmelden. Weitere Informationen erteilt die tschechische Botschaft. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel besteht Maulkorbpflicht. Beim Ausführen Ihres Hundes müssen Sie offiziell immer einen Maulkorb bei sich haben. Ihr Hund muss diesen nicht ständig tragen, Sie sollten ihn aber bei Nachfrage vorzeigen können. |
UngarnIn Ungarn besteht Leinenpflicht. Bei Aufforderung müssen Sie dem Hund einen Maulkorb anlegen. Bitte nehmen Sie diese Gegenstände unbedingt mit. |
ÖsterreichIn öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorb- und Leinenpflicht. In einigen Regionen sind Sicherheitsvorkehrungen gegen die Tollwut vorgeschrieben. Dies wird durch rote Hinweisschilder angezeigt. Hier wird empfohlen, Ihre Tiere im Fahrzeug zu lassen. |
Spanien, Portugal und KroatienIn allen drei Ländern werden einige Hunderassen als potenzielle Gefahr angesehen. Aber das heißt nicht, dass diese nicht willkommen sind. Sie haben an viel besuchten öffentlichen Orten einen Maulkorb zu tragen. Im spanischen Katalonien gibt es eine Liste von Hunderassen, die nur mit Maulkorb auf die Straße dürfen. |